Allgemeine Geschäftsbedingungen Organicforce Partnerprogramm
Das vorliegende Dokument stellt einen rechtskräftigen Vertrag zwischen Ihnen (dem „Affiliate“) und uns („Organicforce“) dar. Hierin werden unsere Zusammenarbeit und andere Aspekte unserer Geschäftsbeziehung erläutert. Dabei handelt es sich um ein rechtskräftiges Dokument, sodass einige Formulierungen notwendigerweise aus der Rechtssprache stammen; wir haben uns jedoch bemüht, den Text so verständlich wie möglich zu verfassen.
Geschäftsbedingungen
Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen, Charlie Stein, Röpsen 38, 07554 Gera, Deutschland, (iwF: „Organicforce“) und Ihnen (iwF: „Partner“) geschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen ihrer Partner gelten nicht als Vertragsgrundlage, außer ihre Geltung wurde schriftlich vereinbart. Nebenabreden und das Abgehen von jedem Schriftformgebot sind schriftlich zu vereinbaren. Die Teilnahme ist für den Partner kostenlos.
Vertragsgegenstand, Protokollierung, Provision, Auszahlung
Struktur des Partner-Programms
a) Organicforce stellt seinem Partner einen Affiliate Code zur Verfügung. Diesen nutzten die Partner, um darüber Verkäufe zu generieren. Der Provisionsanspruch entsteht nur dann, wenn die getätigte Internetbuchung komplett und erfolgreich abgewickelt wurde. Solche Buchungen werden folgendermaßen definiert: Ein Verkauf gilt als erfolgreich, wenn ein Kunde den individuellen Code des Partners bei seinem Bestellvorgang eingegeben hat, die Bezahlung erfolgreich war und der Kunde die Frist von 14 Tagen zur Rücksendung der Ware nicht wahrgenommen hat. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die tatsächliche Zahlung des Kunden nach Abrechnung mit Organicforce.
Provision
Der Partner erhält pro über seinen Code abgeschlossene Online-Kauf eine Provision von 7% des Bruttoumsatzes. Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn die getätigte Internetbuchung komplett und erfolgreich abgewickelt wurde (wie in Abschnitt a) beschrieben).
Organicforce protokolliert alle Verkäufe über die individuellen Codes der Partner. Quartalsende werden die Verkäufe eingesehen und die Gutschrift für den Partner veranlasst. Der Partner erhält die Protokolle als auch die schriftliche Gutschrift quartalsweise per e-Mail zugeschickt.
Die Verrechnung der Provisionen mit dem Partner erfolgt vierteljährlich, zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt binnen 4 Wochen ab Erhalt der Buchungsübersicht. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen, widrigenfalls deren Richtigkeit ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt wird. Später geltend gemachte Einwendungen und Ansprüche auf Provision verfallen.
Quartalsguthaben unter € 50.00 werden mit jenem des Folgequartals ausbezahlt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Überweisungen erfolgen in Euro. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, hat er die Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer mit Angabe des Finanzamtes bei der Anmeldung mitzuteilen. Auslagen und Kosten des Partners werden von Organicforce nicht erstattet.
Gewährleistung und Haftung
Die Parteien vereinbaren die Einschränkung der Gewährleistungspflichten von Organicforce auf Verbesserung oder Austausch ihrer Leistungen. Die Parteien vereinbaren die Einschränkung der Haftung von Organicforce und der ihr zuzurechnenden Gehilfen für Schäden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden ist auch für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Partner hält Organicforce für Ansprüche, die aufgrund der Verletzung von Rechts- oder Vertragsvorschriften durch ihn oder seine Gehilfen, an Organicforce herangetragen werden vollkommen schad- und klaglos, einschließlich der notwendigen und zweckmäßigen Kosten der Rechtsverteidigung.
Dauer, Kündigung und Auflösung des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von 5 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt, von beiden Parteien gekündigt werden. Bis zum Ende der Kündigungsfrist getätigte Online- Buchungen werden gemäß den obgenannten Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt. Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, einschließlich Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Partners und die Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, sowie unrichtige Angaben im Antragsformular, ist Organicforce zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist Röpsen 38, 07554 Gera. Für alle aus diesem Vertrag sowie Nebenabreden oder weiteren zwischen den Parteien getrof- fenen Vereinbarungen entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das BG Imst zuständig. Es findet ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auf den gesamten Vertrag sowie Nebenabreden oder weitere zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen Anwendung
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Salvatorische Klause
a) Organicforce ist berechtigt Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, welche dem Partner durch Übermittlung einer Ausfertigung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen per e-mail zur Kenntnis gebracht werden. Stimmt der Vertragspartner den Änderungen nicht zu, ist er zur Kündigung binnen 5 Werktagen ab deren Zugang berechtigt. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt gelten fortan die geänderten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.
b) Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im übrigen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die der mit der unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlich am nächsten kommt.